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   OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05   

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OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05 (https://dejure.org/2008,36850)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2008 - A 3 B 827/05 (https://dejure.org/2008,36850)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - A 3 B 827/05 (https://dejure.org/2008,36850)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7; EMRK Art. 3; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4
    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, menschenrechtswidrige Behandlung, Festnahme, Folter, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, ernsthafter Schaden, Anerkennungsrichtlinie, DHKP-C, Unterstützung, TAYAD, Situation bei Rückkehr, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05
    Dieser, für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber durch die Rechtsprechung entwickelte, herabgesetzte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 ff.; BVerwG, Urt. v. 25.9.1984, BVerwGE 70, 169 ff.) gilt für Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05
    Die vom Kläger hier allein geltend gemachte Gefahr, bei einer Rückkehr in die Türkei erneut Misshandlungen der Sicherheitskräfte ausgesetzt zu sein, muss ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen und konkret sein, d. h. es muss sich um eine auf den Einzelfall und individuell auf ihn bezogene, erhebliche Gefährdungssituation handeln, vor der er landesweit keinen Schutz findet (so bereits zu § 53 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 331 ff.; BVerwG, Urt. v. 4.6.1996, InfAuslR 1996, 289 f.; zu § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG: BVerwG, Beschl. v. 21.2.2006, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 323).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05
    Die vom Kläger hier allein geltend gemachte Gefahr, bei einer Rückkehr in die Türkei erneut Misshandlungen der Sicherheitskräfte ausgesetzt zu sein, muss ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen und konkret sein, d. h. es muss sich um eine auf den Einzelfall und individuell auf ihn bezogene, erhebliche Gefährdungssituation handeln, vor der er landesweit keinen Schutz findet (so bereits zu § 53 AuslG: BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 331 ff.; BVerwG, Urt. v. 4.6.1996, InfAuslR 1996, 289 f.; zu § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG: BVerwG, Beschl. v. 21.2.2006, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 323).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2008 - A 3 B 827/05
    Dieser, für vorverfolgt ausgereiste Asylbewerber durch die Rechtsprechung entwickelte, herabgesetzte Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980, BVerfGE 54, 341 ff.; BVerwG, Urt. v. 25.9.1984, BVerwGE 70, 169 ff.) gilt für Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht.
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